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Wir hoffen natürlich, dass die Grenzen bald wieder öffnen und wir wie gewohnt für Sie da sein können.

WEITERHIN GILT:
Ein Grenzübertritt ist bei notwendiger medizinischer Versorgung nur erlaubt wenn der zuständige Bundespolizist dies genehmigt. 
Hierfür gibt es noch ausgenommene Personengruppen zum Beispiel:

TERMINVEREINBARUNG
Terminvereinbarungen sind jederzeit möglich, unsere Empfehlung ist aber weiterhin an unsere Nichtdeutschen Patienten erst einen Termin ab dem 04.05.2020 zu vereinbaren.