Wir hoffen natürlich, dass die Grenzen bald wieder öffnen und wir wie gewohnt für Sie da sein können.
WEITERHIN GILT:
Ein Grenzübertritt ist bei notwendiger medizinischer Versorgung nur erlaubt wenn der zuständige Bundespolizist dies genehmigt.
Hierfür gibt es noch ausgenommene Personengruppen zum Beispiel:
- deutsche Staatsbürger
- deutsche Staatsbürger, die in der Schweiz leben
- für Personen die einen Wohnsitz in Deutschland haben
- weitere Infos für die Schweiz können Sie unter: https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/aktuell/aktuell/faq-einreiseverweigerung.html nachlesen.
TERMINVEREINBARUNG
Terminvereinbarungen sind jederzeit möglich, unsere Empfehlung ist aber weiterhin an unsere Nichtdeutschen Patienten erst einen Termin ab dem 04.05.2020 zu vereinbaren.