Geschäftsbedingungen der Dr. Hager GmbH
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Zahnarzt und dem Patienten. (2) Zahnarzt im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auch die Berufsausübungsgemeinschaft mehrerer Zahnärzte. (3) Sollte der Behandlungsvertrag mit einer anderen Person als dem Patienten abgeschlossen werden, gelten die Regelungen für diese in gleicher Weise.
§ 2 Rechtsverhältnis
Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Zahnarzt und dem Patienten sind privatrechtlicher Natur. Bei der Behandlung gesetzlich krankenversicherter Patienten finden darüber hinaus auch die Vorschriften der vertragszahnärztlichen Versorgung Anwendung.
§ 3 Zahnärztliche Dokumentation und Datenschutz
(1) Die zahnärztliche Dokumentation, insbesondere Patientenkarteien, Untersuchungsbefunde, Röntgenaufnahmen und andere Aufzeichnungen, ist Eigentum des Zahnarztes. (2) Der Patient oder ein von ihm Bevollmächtigter hat Anspruch auf Einsicht in die zahnärztliche Dokumentation und Anspruch auf Auskunft. Ein Anspruch auf Herausgabe der Originalunterlagen besteht nicht. Auf Verlangen können Kopien der schriftlichen Dokumentation gegen Kostenerstattung überlassen werden. (3) Abweichend von Abs. 2 ist die vorübergehende Überlassung von Originalunterlagen, insbesondere von Röntgenaufnahmen, an einen vom Patienten bevollmächtigten Rechtsanwalt möglich, soweit nicht überwiegende Interessen des Zahnarztes entgegenstehen. Vor der Versendung sind die hierdurch entstehenden Auslagen zu erstatten und der Erhalt der Aufzeichnungen ist zu quittieren. Die Überlassung kann bis zum Ausgleich der Auslagen verweigert werden. (4) Die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung der Daten, einschließlich ihrer Weitergabe erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Bestimmungen über den Datenschutz, der ärztlichen Schweigepflicht und des Sozialgeheimnisses. (5) Mitwirkungspflicht: Patienten sind verpflichtet ihre Vorerkrankungen und/oder Änderungen ihrer Medikation/Erkrankung laufend der Praxis mitzuteilen.
§ 4 Ausfallhonorar
(1) Die vereinbarten Behandlungstermine sind Fixtermine. Die Behandlungszeiten werden allein für den Patienten frei gehalten. (2) Soweit der Termin durch den Patienten nicht wahrgenommen werden kann, hat dieser die Zahnarztpraxis mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin über die Verhinderung in Kenntnis zu setzen. (3) Soweit der Patient dem nicht nachkommt, hat er an den Zahnarzt einen Betrag von € 280,00 pro ausgefallener Behandlungsstunde als pauschalierten Schadenersatz zu bezahlen. (4) Der Schadenersatzanspruch entfällt, wenn der Patient unverschuldet an der rechtzeitigen Absage oder Wahrnehmung des Termins gehindert war. (5) Dem Patienten steht es darüber hinaus frei nachzuweisen, dass dem Zahnarzt kein oder ein geringerer als der geltend gemachte pauschalierte Schaden entstanden ist. (6) Online vereinbarte Termine müssen innerhalb von 60 min. nach Buchung bestätigt werden, um diese definitiv zu reservieren. (7) Nach dreimaligem Versäumen eines Termins in einer unserer Praxen können wir nur noch Termine für Schmerzbehandlung anbieten. Bei einmaligem Versäumen eines Samstagstermins, besteht kein weiterer Anspruch auf einen nochmaligen Termin an einem Samstag in unseren Praxen.
§ 5 Zahlungsregelungen
(1) Der Patient wird vor Behandlungsbeginn über die zu erwartenden Gesamtkosten, bzw. Eigenanteile und Mehrkosten bei gesetzlich versicherten Patienten, informiert. (2) Bei den im Internet genannten Preisen handelt es sich nicht um Pauschalpreise. Es sind lediglich die maximal Preise der jeweiligen Leistung genannt. (3) Ein Beginn eines Behandlungsplanes ist nur möglich, wenn mind. 50% der im Plan aufgestellten Gesamtkosten auf den genannten Konten eingegangen ist. Sofern der Patient nicht krankenversichert ist bzw. für ihn nicht die deutschen Regelungen der GOZ zur Anwendung kommen, wird aus abrechnungstechnischen Gründen die Bezahlung der Leistungen vor Ort von allen Patienten bis 500 € vorgenommen. Dies ist möglich mittels Kartennutzung aller gängigen EC- und Kreditkarten. Ab einem Betrag von über 500€, kann die Bezahlung per Überweisung getätigt werden. Eine Kartenzahlung ist mit Postfinance nicht möglich. (4) Mit Zugang der Rechnung wird die Zahlung fällig. Der Patient kommt nach einer Mahnung, spätestens aber 30 Tage nach Rechnungszugang in Verzug. Für jede Mahnung werden 5,00€ Bearbeitungsgebühr berechnet.
§ 6 Abtretungsverbot
Die Abtretung von nicht rechtskräftig festgestellten oder bestrittenen Forderungen aus dem Behandlungsverhältnis ist ausgeschlossen, soweit der Zahnarzt dieser nicht vorher zustimmt.
§ 7 Haftungsbeschränkung
Für Schäden an eingebrachten Sachen, die in der Obhut des Patienten bleiben und an Fahrzeugen des Patienten, die auf dem Grundstück der Praxis abgestellt werden, haftet der Zahnarzt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gleiches gilt bei Verlust von Geld und Wertsachen. Für Garderobe des Patienten, welche er in den Praxisräumen ablegt, wird keine Haftung übernommen.
§ 8 Garantie
Alle Zahnarzttätigkeiten stellen nach deutschem Recht einen Dienstvertrag (Behandlungsvertrag) dar. Behandlungen sind auch Beratungen und Aufklä-rung durch einen Zahnarzt. Ein Erfolg kann somit nicht garantiert werden. Dennoch gewähren wir eine Garantie auf den von uns eingesetzten Zahner-satz unter der Bedingung, dass eine regelmäßige Dentalhygiene bei uns im Hause wahrgenommen wird. Das individuell erforderliche Intervall wird durch unsere Dentalhygiene festgelegt, mitgeteilt und dokumentiert. Bei Implantatversorgungen ist das Intervall mindestens alle 4 Monate Bedin-gung. Von der Garantie ausgeschlossen sind Entzündungen/ Infektionen an Zähnen, Knochen und Zahnfleisch. Termine für die DH-Behandlungen können unter www.drhager.com, telefonisch unter +49 7734 93 69 40 oder per Mail unter info@drhager.com gebucht werden. Beschwerden bedürfen der Textform. Maßgeblich für etwaige Garantieansprüche ist die Vorlage des vom Zahnarzt signierten Original Behandlungsplanes.
§ 9 Verbraucherstreitbeilegung
Im Hinblick auf eine Verpflichtung aus §§ 36, 37 VSBG informieren wir unsere Patienten darüber, dass unsere Praxis nicht zur Teilnahme an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet ist und auch an keinem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt. Bei Streitigkeiten aus dem Behandlungsverhältnis besteht die Möglichkeit, eine außergerichtliche Klärung vor der Gutachterkommission für Fragen zahnärztlicher Haftung durchzuführen. Die Gutachterkommission ist bei der für uns zuständigen Bezirkszahnärztekammer eingerichtet.
§ 10 Anwendbares Recht
Für den Fall, dass der Patient keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, wird die Zuständigkeit der deutschen Gerichte vereinbart. Dies soll auch gelten, soweit die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gel-tungsbereich des deutschen Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
§ 11 Schlussbestimmungen
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
V23.10.23