Ein Grenzübertritt ist bei notwendiger medizinischer Versorgung erlaubt. Hierzu hat das Innenministerium uns gegenüber am 17.03 Stellung genommen und nochmals ausdrücklich auf die Nutzung von Passierscheinen verwiesen.
UND SO BEKOMMEN SIE IHREN PASSIERSCHEIN:
Zuerst kontaktieren Sie uns per Telefon oder Mail. Aufgrund Ihres Termins bekommen Sie Ihren persönlichen Passierschein zugesendet. Diesen zeigen Sie dann dem Grenzbeamten vor. Falls Fragen aufkommen sollten, erklären Sie bitte die medizinische Notwendigkeit Ihres Termins dem Zöllner. Danach sollten Sie die Grenze passieren können. Dennoch ist eine Zurückweisung an der Grenze durch den Grenzbeamten nicht auszuschließen.